Vereinssport ist erlaubt unter den jeweils gültigen Corona-Regeln, die zum heutigen Zeitpunkt bedeuten:
- Fünf Personen aus maximal zwei Haushalten bei entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen.
- Für die beiden Essener Cobigolf-Anlagen bedeutet es, dass wir mehrere Personengruppen auf die Anlagen lassen dürfen. Die Gruppen dürfen sich nicht durchmischen und zwischen den einzelnen Gruppen müssen immer fünf Meter Abstand eingehalten werden.
- Speisen und Getränke dürfen nicht verkauft werden. Es sei denn für außer Haus; bedeutet, wenn Kaffee ausgeschenkt wird, darf dieser nicht in einem Umkreis von 50 Metern des Häuschens getrunken werden. Gleiches gilt natürlich auch für andere Speisen und Getränke.
- Arbeiten innerhalb der Häuschen dürfen nicht ausgeführt werden, da auf Sportanlagen Gemeinschaftsräume nicht genutzt werden dürfen.
- Es muss wie gewohnt ein Anwesenheitsnachweis geführt werden, welcher vier Wochen aufbewahrt werden muss.
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