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Allgemeines > Rund um die DM im Cobigolf
Regelungen zur Erstellung bzw. Aufnahme in die Bundesrangliste Cobigolf
1. |
In der Zeit vom 01.06 bis 31.05 werden auf Cobigolfanlagen Ranglistenturniere ausgetragen. |
2. |
Die Ranglistenturniere werden vom Aktivensprecher System Cobigolf genehmigt. |
3. |
Aus allen Ranglistenturnieren wird vom Aktivensprecher System Cobigolf eine Bundesrangliste für System Cobigolf erstellt. |
4. |
Die Aufnahme in die Rangliste erfolgt, wenn ein Spieler mindestens 4 Turniere gespielt hat. Von den gespielten vier Turnieren dürfen maximal zwei auf ein und dem selben Platz gespielt worden sein. |
5. |
In die Wertung kommen maximal 4 Turniere, d. h. ab dem 5. Turnier wird das jeweils schlechteste gestrichen. |
6. |
Damit die Ergebnisse auf verschiedenen Anlagen vergleichbar werden, wird für jede Anlage vom Aktivensprecher System Cobigolf ein Platzstandard festgelegt. |
7. |
Die gespielte Differenz zum jeweiligen Platzstandard wird für alle Wertungsturniere addiert und durch die Anzahl der gespielten Runden geteilt. |
8. |
Abteilungsfremde Mannschaften können nur aus Spielern bestehen, die sich alle auch für die Einzelwertung qualifiziert haben. |
9. |
Die Quotierung jeder Kategorie für die Teilnahme an den Minigolfmeisterschaften, System Cobigolf, wird durch den Aktivensprecher System Cobigolf festgelegt. |
10. |
Nachrücken durch nicht beanspruchte Plätze ist möglich. |
11. |
In der Zeit vom 01.06. bis 31.05. dürfen pro Verein maximal 4 Turniere einschließlich Pokalturnier als Ranglistenturnier ausgetragen werden. |
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